Hallo,
ich hab eine Frage bzgl. folgender Konstellation:
Wohnsitz: Österreich (in Grenznähe) - KEIN Wohnsitz in einem anderen Land
Standort Arbeitgeber: Deutschland (in der Nähe von München - nicht in Grenznähe)
Arbeitsverhältnis: Vollzeit (d.h. 40h/Woche)
Arbeitsort: im Jahresdurchschnitt max. 2 Tage/Woche beim Arbeitgeber die restliche Zeit von zu Haus aus (Homeoffice / Telearbeitsplatz)
Welchem Land statt in diesem Fall das Besteuerungsrecht zu? (nach dem was ich bisher gefunden habe wäre das Besteuerungsrecht ohne Telearbeit bei Deutschland - nachdem ich aber den Artikel "EAS 3277 Grenzüberschreitendes Telearbeitsverhältnis" gefunden habe bin ich mir nicht sicher wie es in meinem Fall mit einem teilweisen Telearbeitsplatz wäre)
Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage.
Mit freundlcihen Grüßen,
Peter |